
Die Richtlinie 2006/66/EG "über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren" wurde in Deutschland in einem Batteriengesetz (BattG) umgesetzt.
Das BattG beschränkt insbesondere den Einsatz von Cadmium und es gelten geänderte Vorschriften hinsichtlich der Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren. Zukünftig sind beispielsweise einheitliche Angaben zur Kapazität zwingend. Ebenso muss sich auf Batterien das Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne befinden.
Zu berücksichtigen ist, dass die Regelungen des BattG gestuft in Kraft treten werden. Der Hauptteil der Vorschriften tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird die BattVO außer Kraft treten.
Die WDI AG ist bei der GRS-Stiftung (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) registriert und uns sind die Änderungen der IATA-DGR (Dangerous Goods Regulation) zum Januar 2009 bekannt. Sie können versichert sein, dass wir nach unseren Möglichkeiten die gesetzlichen Verpflichtungen umsetzen. Für weitere Fragen und Rücksprachen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die uns zugeteilte Melderegisternummer des Umweltbundesamtes (BattG) lautet: 21001161
+49 (0) 4103 1800-0 +49 (0) 4103 1800-200 info@wdi.ag